Es ist alles nicht so einfach – das kann als Motto über dem Jahr 2020 stehen. Und auch für den SilvesterCon gilt das.
Grundsätzlich ist es möglich, diesen durchzuführen. Das Schloss kann uns empfangen.
Es gelten dann naturgemäß die dann geltenden Corona-Regeln, diese können sich bis Dezember noch massiv ändern. Das kann die maximale Anzahl der Teilnehmer betreffen, das kann die Vor-Ort-Regeln betreffen.
Regeln Hessen
Prinzipiell gilt ja, dass private Veranstaltungen möglich sind. Die aktuellen hessischen Regelungen gibt es hier: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/fragen-und-antworten-zu-den-wichtigsten-regelungen
Stand 12.9. gilt für private Veranstaltungen:
- Es muss ein Hygienekonzept vorliegen und es muss Aushänge zu Abstands- und Hygieneregeln geben.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss sichergestellt werden, sofern keine Trennvorrichtungen aufgestellt sind. Die Personenanzahl ist entsprechend anhand der Quadratmeter des Veranstaltungsortes zu begrenzen: jeder Person sollen drei Quadratmeter zur Verfügung stehen.
- Persönliche Nahkontakte (zum Beispiel Händeschütteln oder Umarmungen) sollten vermieden werden.
- Hygieneregeln (Händewaschen, Husten- und Nies-Etiquette) sollten eingehalten werden.
- Mund-Nasen-Bedeckungen müssen nur getragen werden, wenn es im Einzelfall notwendig ist.
- Die Veranstaltungsräume sollten regelmäßig intensiv gelüftet werden, Veranstaltungen im Freien sollten bevorzugt werden.
- Maximal 250 Personen dürfen an der Veranstaltung teilnehmen.
- Es muss eine Teilnehmerliste mit Kontaktdaten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen geführt werden.
- Die Einhaltung der vorangegangenen Regelungen durch alle Teilnehmenden muss zu jeder Zeit gewährleistet werden. Die Verantwortung für die Einhaltung trägt der Veranstalter/Gastgeber.
Die aktuellen Hygieneregeln des Schlosses sind hier https://schloss-buchenau.de/hygienekonzept Diese sind natürlich konzipiert für mehrere Gruppen und Einzelgäste/Familien:
Hygienekonzept Buchenau
(Stand 31.08.2020)
Die Hygieneregeln spiegeln immer nur die derzeitigen Regeln wieder, bis zu Ihrem Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt kann das logischerweise ganz anders sein.
Sie müssen beachten:
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln
- Mindestabstand von 1,50m zwischen Personen.
- Mund- Nasenschutzbedeckung während Sie sich in Gängen bewegen (nicht an Tischen), WCs, in der Rezeption, am Buffet.
- Buffetbesuch normal, mit Abstand und Maske
- Beherbergungsverbot. Fühlen Sie sich krank oder kommen Sie aus einem Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko ist Ihnen der Aufenthalt untersagt.
- Wir freuen uns über jeden der die offizielle Corona-Warn App installiert hat.

Sonstige Maßnahmen
- Aushänge zu den erforderlichen Abstands- & Hygienemaßnahmen.
- Seminarraumauslastung 3m² Fläche / Person (z.B. Schlosshalle max. 107 Pers., Haring max. 23 Pers.)
- Personendatenerfassung (Name, Anschrift, Kontaktdaten).
- Mund- Nasenschutzbedeckung für Servicepersonal
- Regelmäßige Desinfektionsreinigung der öffentlicher Toiletten und aller Türklinken.
- Zimmerbelegung unproblematisch, es können auch Personen verschiedener Hausstände sich ein Zimmer teilen.
- Desinfektionsmittel und Seife stehen in allen öffentlichen Toiletten frei zur Verfügung.
Silvester
Das bedeutet für und auf Buchenau: Tische werden nur mit Abstand aufgestellt. Die Kapelle wird zusätzlicher Speiseraum. Die Bar wird als Selbstversorger-Einheit betrieben.
Auf der anderen Seite gilt: im Laufe mehrer Tage wird jeder mal mit jedem am Tisch gesessen haben, auch wenn man die „Pro Tisch nur zwei Haushalte, maximal 10 Personen Regel“ anwenden wollte.
Für die Abwicklung ist mit Klaus diesmal vereinbart, dass wir nur tatsächliche Übernachtungen zahlen, so dass selbst kurzfristige Stornierungen zu vollständigen Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags führen.
Klar ist: niemand darf anreisen, der 14 Tage zuvor in einem der RKI-Risikogebiete war. Hier der Link https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Ebensowenig niemand, der Erkältungssymptome zeigt.
Es wird keine „Disco“ geben (und niemand ist darüber trauriger als ich), das Buffet zu Silvester findet in der Mehrzweckhalle statt. Eventuell auch die normalen Abendessen.
Unklar ist mir noch, wo wir die Höchstteilnehmerzahl ansetzen werden, das entscheiden wir Ende Oktober oder im November.
Vieles andere ist Sache der individuellen Risikoeinschätzung, etwa der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe, besonders schutzbedürftige Menschen in der Verwandtschaft, risikogeneigte Arbeitsstätte.
Soweit mal die ersten Infos. Bitte nehmt jetzt an der Umfrage teil: